Solarpflicht

Solar-Pflicht für Neubauten

Pressemitteilung

Mit einem gemeinsamen Antrag für mehr Photovoltaik auf Dortmunder Dächern haben sich GRÜNE und CDU jetzt für PV-Anlagen in Neubaugebieten stark gemacht. Zukünftig soll eine Solarpflicht in Bebauungsplänen für die dringend notwendige Stärkung der erneuerbaren Energien sorgen. Neben der schon bestehenden Verpflichtung, auf städtischen Liegenschaften und Gewerbeimmobilien PV-Anlagen zu installieren, sollen zukünftig auch entsprechende Vorgaben für Neubauten von Wohngebäuden gelten. Damit soll der Anteil an Strom und Wärme aus Sonnenenergie deutlich erhöht werden. Der Antrag wurde jetzt im Umweltausschuss mit großer Mehrheit beschlossen.

„Wir müssen bei unserer Energieversorgung deutlich schneller umsteuern als bisher geplant. Nur durch die Förderung von erneuerbaren Energien kann es uns gelingen, von Gas und Öl unabhängiger zu werden. Wie nötig das ist, zeigt sich gerade jetzt im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Spätestens jetzt müssen wir deshalb auch auf kommunaler Ebene alles daransetzen, das vorhandene Potenzial auszuschöpfen und neues zu erschließen – sowohl für den Klimaschutz als auch für eine größere Energieunabhängigkeit“, betont Ingrid Reuter Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Dortmund.

Allein in Dortmund eignen sich nach Angaben der Stadt drei Viertel aller Dächer für eine Solaranlage. Damit könnten schon jetzt etwa 40 Prozent des gesamten Dortmunder Stroms vor Ort und klimafreundlich produziert werden. Tatsächlich beträgt der Anteil an Solarstrom laut Energiebericht 2020 aber nur rund 6 %.

“Klimaschutz und unser städtisches Ziel der Klimaneutralität 2035 waren für uns GRÜNE immer Anlass für die schnelle Umsetzung von konkreten Einzelmaßnahmen – mit diesem Antrag nehmen wir die Energieversorgung in den Blick“, ergänzt Katrin Lögering, Grünes Mitglied im Umweltausschuss. „Zusätzlich zur Ausstattung von Bestandsgebäuden mit PV-Anlagen müssen jetzt vor allem neue Gebäude zukunftsfähig geplant werden. Eine nachhaltige Energieversorgung bei Neubauten vorzusehen, drängt sich nahezu auf. Großes Potenzial entsteht dabei bei den vielen jetzt anstehenden Wohnungsbauten. Wenn wir jetzt nicht gemeinsam als Politik und Verwaltung an einem Strang ziehen, vergeben wir mit jedem geeigneten Dach ohne PV-Anlage eine Chance für die Energiewende – so würde sich langfristig nichts ändern, während die Zeit bis zur notwendigen Klimaneutralität 2035 läuft.“

Antrag

Beschluss im Klimaschutz-Ausschuss des folgenden Antrags:

1.    Bei allen Bauanträgen ab dem 1. Januar 2023 besteht grundsätzlich die Pflicht (z.B. über städtebauliche Verträge) zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude.

2.    Von der grundsätzlichen Verpflichtung sind alle B-Planverfahren erfasst, die ab dem 1. Januar 2023 neu eingeleitet werden.

3.    Die Verpflichtung entfällt,

a.    wenn die Vertragspartner*innen nachweisen, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich sind. Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Verfahren zu
führen. Bezüglich eines solchen Verfahrens bittet der Ausschuss die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem AKUSW bis zum Ende des 3. Quartals 2022 vorzuglegen.

b.    bei Nachweis, dass auf den angrenzenden Außenanlagen bereits PV-Anlagen oder Solarthermie vorhanden ist.

c.    wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele, einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.